Miet- und Wohnungs­eigentums­recht.

Das Ressort Miet- und Wohnungseigentumsrecht hat bei uns eine lange Tradition. Denn seit mehr als 30 Jahren vertreten wir als FRP Rechtsanwälte den größten ortsansässigen Vermieter. Daneben gehören zahlreiche private und gewerbliche Mieter und Vermieter, aber auch Wohnungsbau-gesellschaften zu unseren Klienten.

Aufgrund unserer Erfahrung können wir auf ein erhebliches Know-how verweisen. Dies gilt zum Einen für gewährleistungsrechtliche Fallgestaltungen wie Feuchtigkeitsschäden, Lärmbelästigungen und den daraus resultierenden Mietzinsminderungsansprüchen bzw. Mängelbeseitigungsansprüchen. Zum Anderen stehen wir Ihnen kompetent bei der Überprüfung und Gestaltung von Wohnraum- sowie gewerblichen Mietverträgen zu Seite.

Zu unseren Kompetenzen gehören auch die optimale Beratung und Vertretung beim Immobilienkauf. Hierbei prüfen und gestalten wir Verträge für Sie. Auch die individuelle Klärung sich ggf. anschließender gewährleistungsrechtlicher Fragen, respektive die Verfolgung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen zählt zu diesem Tätigkeitsfeld.

In Angelegenheiten des Wohnungseigentumsrechts betreuen wir Sie mit Geschick und Einfühlungsvermögen. Gleiches gilt für das breite Feld des Nachbarschaftsrechts. Die Durchsetzung Ihrer Interessen in der Wohnungseigentümerversammlung, an der Grundstücksgrenze oder im gerichtlichen Verfahren wird von unseren Fachanwälten stets konsequent aber immer mit dem passenden Augenmaß verfolgt.